Tabelle 1: Wie wirkt sich bewaffneter Widerstand auf die Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Vergewaltigungsversuch erfolgreich vollzogen werden kann?
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Studie: Autor(en), Jahr | Untersuchte Form von bewaffneter Selbstschutzreaktion | Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des Vergewaltigungsvollzugs | Bewaffnete Schutzreaktion effektiver als unbewaffnete Gegengewalt? | Bemerkungen |
Queen’s Bench Foundation (1975) | Widerstand mit Waffe | Kein signifikanter Einfluss | Nein | Zitiert nach Kleck & Sayles (1990), siehe a) |
McDermott (1979) | Feuerwaffe oder Messer «used or brandished» | Vollzugsquote: 3% | Ja | Vollzugsquote vermutlich zu hoch, siehe b) |
Lizotte (1986) | Widerstand mit Feuerwaffe / Messer | «dramatische Abnahme» der Wahrscheinlichkeit | Ja | |
Kleck & Sayles (1990) | Feuerwaffe oder Messer «used» | Vollzugsquote: <1% | Ja | Vollzugsquote vermutlich zu hoch, siehe b) |
Guerette & Santana (2010) | Widerstand mit «Objekt», Messer oder Feuerwaffe | Abnahme der Wahrscheinlichkeit des Vollzugs: 91% | Ja | |
Tark & Kleck(2014) | Angriff oder Drohung mit Feuer- oder anderer Waffe | 0 Fälle von Vollzug nach Schutzreaktion | Ja |
Tabelle 2: Führt bewaffneter Widerstand zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für das Opfer, vom Vergewaltiger nicht-sexuell verletzt oder getötet zu werden?
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Autor(en), Jahr | Untersuchte Form von bewaffneter Schutzreaktion | Quote Opfer mit nach bewaffneter Schutzreaktion erlittenen nicht-sexuellen Verletzungen | Geringere Verletzungsquoten als bei unbewaffneter Gegenwehr? | Bemerkungen |
Tark & Kleck (2004) | Angriff oder Drohung mit Feuer- oder anderer Waffe | 0.0% | Ja | Resultate sprechen für Wirksamkeit von Waffeneinsatz gegen sexuelle Gewalt, siehe c) |
Tark & Kleck (2014) | Angriff oder Drohung mit Feuer- oder anderer Waffe | 0.0% | Ja |
Bemerkungen:
a) Die Studie basierte auf einem Sample von lediglich 80 Personen. Online ist der Volltext nicht erhältlich. Die Ergebnisse sind zitiert nach Kleck & Sayles (1990, S. 150).
b) Die Studie beruht auf Opferbefragungen, bei denen nicht codiert wurde, ob die untersuchte Selbstschutzmassnahme vor oder nach der rape completion erfolgte. Die Fälle, in denen sich das Opfer nach dem Vollzug der Vergewaltigung mit einer Waffe wehrte (z.B. bei Sexualdelikten im Rahmen einer home invasion), werden in diesen Studien deswegen als Fälle von erfolgloser Gegenwehr gezählt. Das heisst: In dem Masse, in dem die ausgewertete Stichprobe solche Fälle enthält, ist die ausgewiesene Vollzugsquote zu hoch.
c) Die Autoren dieser Studie verzichteten darauf, zu untersuchen, ob Gegenwehr nützt, um den Vergewaltigungsvollzug zu verhindern. Sie erachteten diesen Nutzen als erwiesen (vgl. S. 870). Die Studie zeugt aber indirekt für die Effektivität von bewaffneter Gegengewalt zur Verhinderung von Vergewaltigungen. Dies, weil es ans Absurde grenzt, anzunehmen, eine Form von Selbstschutz, die nicht-sexuelle Gewalt komplett stoppt, sei ineffektiv gegen sexuelle Gewalt.