Sexualstrafrecht: Die «Nein heisst gar nichts»-Variante
Im internationalen Vergleich sind die Schweizer Strafrahmen für Delikte gegen Leib und Leben ausgesprochen tief. Dazu kommt der Umstand, dass die hiesigen Gerichte Gewalt- und Sexualstraftäter mit notorischer Milde behandeln.