Detailevaluation der Studie «Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft»

1. Allgemeine Unzulänglichkeiten

  • Willkürliche Literaturauswahl Die Autoren lassen relevante Studien aus nicht zu rechtfertigenden Gründen unberücksichtigt.
  • Fragwürdiger Datensatz Die Autoren führen an, dass es sich in der Schweiz bei einem nicht unwesentlichen Teil von Tötungsdelikten innerhalb von Partnerschaften um «so genannte ‘suicide pacts’ handelt, d.h. die Tötung erfolgt einvernehmlich und in gegenseitiger Absprache» (S. 12). Die Autoren unterlassen jede Diskussion der Frage, ob solche Fälle von der Analyse auszuschliessen seien.
  • Intransparente Methodik Zur Forschungsmethode der Autoren gehören unter anderem «Expert*innen-Interviews». Die Autoren erklären nirgends, nach welchen Kriterien sie die interviewten Experten auswählten.
  • Intransparente Begriffsverwendung Die Autoren weisen Dinge wie «schwierige soziale Verhältnisse» und «psychische Auffälligkeit» als Risikofaktoren aus, definieren aber nirgendshinreichend klar, was sie unter diesen Begriffen verstehen. 
  • Unzweckmässiger Umgang mit eigenen Befunden Die Autoren stellen erklärungsbedürftige Unterschiede zwischen Täterquoten verschiedener Konfessions- / Religionsgruppen fest. Sie unterlassen aber jeglichen Versuch, diese Unterschiede zu erklären.

2. Unzulänglichkeiten in den Abschnitten über Schusswaffenbesitz als Risikofaktor

  • Die Autoren führen an, eine «Literaturrecherche» zeige, dass zwischen der Waffendichte und den Mordquoten ein Zusammenhang besteht. In Tat und Wahrheit wird diese «mehr Waffen = mehr Tötungen»-These nur von einer kleinen Minderheit von Kriminologen vertreten. Die «Literaturrecherche» belegt diese These nur darum, weil die Autoren ausschliesslich Forschung anführen, die ihre Haltung stützt. 
  • Die Autoren räumen ein, dass der Anteil der mit Schusswaffen verübten Delikten stetig abnimmt und die Stichwaffe mittlerweile das am häufigsten verwendete Tatmittel ist. Sie stellen sich aber nicht einmal die Frage, ob entweder auch die Verfügbarkeit von Stichwaffen ein Risikofaktor sei oder aber die Verfügbarkeit von Schusswaffen doch keiner.
  • Die Autoren behaupten auf zweifelhafter Basis, in der Schweiz werde ein überdurchschnittlich grosser Anteil der Taten mit Schusswaffen verübt. Dabei übersehen sie offenbar: Der Einfluss der Verfügbarkeit einer Tatwaffe auf den Anteil der mit ihr begangenen Taten ist präventionstechnisch / sicherheitspolitisch bedeutungslos. Relevant ist einzig der Einfluss auf die Gesamtzahl der Taten (hierzu siehe Punkt 1).
  • Bei kaltblütig geplanten Delikten ist ein Einfluss von «situativen Faktoren» a priori ausgeschlossen. Dennoch machen die Autoren nicht einmal den Versuch, festzustellen, wie viele der von ihnen untersuchten Delikte kaltblütig geplant waren. Sie behandeln vielmehr alle Delikte als Affekttaten. 
  • Die Autoren behaupten auf zweifelhafter Basis, mit Schusswaffen verübte Tötungsversuche seien überdurchschnittlich oft «erfolgreich». Sie ziehen aber nicht einmal die Möglichkeit in Betracht, dass allfällige Unterschiede täterseitig zu erklären sind (die Schusswaffe als Mittel des entschlosseneren, berechnenderen Täters).
  • Die Autoren führen an, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Täter bereits vor der Tat erheblich vorbestraft war. Obwohl erhebliche Straffälligkeit vom Legalwaffenbesitz ausschliesst, stellen sie sich nicht einmal die Frage, ob zwischen Legal- und Illegalwaffen unterschieden werden müsste.

Zur Studie «Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft» (PDF)