In einer deutschen Flüchtlingsunterkunft wird eine junge Ukrainerin von einem Tunesier und einem Nigerianer vergewaltigt. Dass die Tat so stattfinden konnte, hat einen Grund: ein Asylwesen, in dem Gutmenschentum unmenschlich geworden ist.
Von Lukas Joos
Der FFall hat mittlerweile hohe Wellen geworfen. Laut Angaben der Frankfurter Allgemeinen wurde am 6. März in einer Düsseldorfer Flüchtlingsunterkunft eine 18-jährige Ukrainerin zwei Mal vergewaltigt. Zuerst vergewaltigte sie ein 26-jähriger Tunesier, der wie die junge Frau als Flüchtling einquartiert war.
Das völlig verstörte Opfer vertraute sich daraufhin einem 37-jährigen Nigerianer an, auch er ein «Flüchtling». Dessen Reaktion auf die Konfrontation mit der 18-Jährigen, die aus der Hölle geflohen war, um eben das zweite Mal durch die Hölle geschickt zu werden? Er lockte sie unter dem Vorwand, sie zu schützen, in sein Zimmer, und vergewaltigte sie ebenfalls. Sie musste ihre dritte Hölle erleben.
Beide Täter sind Migranten aus Scharia-Ländern mit vorsintflutlichen Vorstellungen über Rolle und Rechte der Frau. Sieben Jahre nach der Flüchtlingswelle von 2015 wissen wir, dass solche Migranten mit ganz anderen Häufigkeiten belästigen, nötigen und vergewaltigen als westlich sozialisierte Männer.
Am besten wissen es jene politischen Kreise, die hysterisch das Gegenteil behaupten und jeden, der ihnen widerspricht, als Rassisten verunglimpfen. Wäre es anders, würden sie sich schliesslich nicht dagegen sträuben, dass in Polizeimeldungen die Nationalitäten genannt werden. Im Gegenteil: Sie würden darauf bestehen, dass in den Kriminalitätsstatistiken transparent nach Nationalität und Aufenthaltsstatus aufgeschlüsselt wird, um den «rechtsnationalen Hetzern» ihre unbegründete Fremdenangst unter die Nase zu reiben.
Unmenschlicher Eventualvorsatz
Der Entscheid der Düsseldorfer Asylbehörden, die junge Frau in derselben Unterkunft unterzubringen wie die späteren Täter, liegt vor diesem Hintergrund näher beim Eventualvorsatz als bei der Fahrlässigkeit. Die Verantwortlichen nahmen in Kauf, dass genau das passiert, was passierte.
Das Spezielle an der Asylpolitik ist, dass es in ihr keine guten Entscheide gibt. Egal, was man beschliesst: Unschuldige werden leiden. Dass jeder Entscheid ein schlechter ist, heisst aber nicht, dass jeder Entscheid gleich schlecht ist. Auch in der Asylpolitik gibt es Handlungsspielraum, den man nutzen kann.
Zum Handlungsspielraum der Düsseldorfer Behörde hätte gehört, männliche Migranten aus Scharia-Ländern getrennt von weiblichen Flüchtlingen einzuquartieren. Deren Verantwortliche hätten ein wenig Gegenwind aushalten müssen, möglicherweise ein paar Generalverdachts- und Rassismusvorwürfe. Und vielleicht hätten sie den integren Tunesiern und Nigerianern tatsächlich ein kleines Unrecht angetan. Es wäre jedoch zumutbar gewesen, und sie hätten ein viel grösseres Unrecht verhindert.
Die Verantwortlichen wollten aber nicht. Lieber nahmen sie ein Verbrechen in Kauf, von dem sich das Opfer, mit dessen Schutz sie betraut waren, wohl nie mehr richtig erholen wird. Das ist eine Unmenschlichkeit, die weder zu entschuldigen, noch wiedergutzumachen ist.
Nicht nur jene, die sie verantworten, werden früher oder später einen Preis dafür zahlen, sondern auch jene, die sie abstreiten, rechtfertigen oder verschweigen.