Waffenhändler verteidigt sich und hat ein Strafverfahren

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat gegen Jean-Paul Schild ein Strafverfahren wegen versuchter, mehrfacher, vorsätzlicher Tötung eröffnet und stellt einen Strafantrag von drei Jahren Gefängnis. Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob es sich um einen Tötungsversuch oder Notwehr handelt. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Bereits haben sich verschiedene Rechtsexperten dazu geäussert. Der frühere leitende Oberstaatsanwalt von Zürich, Andreas Brunner, spricht von einem «Lehrbeispiel von gerechtfertigter Notwehr». Es besteht also berechtigte Hoffnung auf ein positives Urteil.

Notwehr ist ein Recht in unserem Staat: die Täter müssen nicht mehr Rechte und mehr Schutz als die Opfer haben. Die Dissuasion und wenn nötig Notwehr, sind Bestandteile unseren Gesellschaft.