Pfeffersprays werden immer beliebter und sind in Fachgeschäften ab 18 Jahre frei erwerbbar. Ein Abwehrspray soll einen Angreifer sofort ausser Gefecht setzen, ohne ihn dauerhaft zu schädigen. Nur Sprays die einen Pfefferextrakt (Capsaicin, OC oder PAVA) enthalten, dürfen ohne Waffentragbewilligung verkauft werden. Gewisse Produkte der Schweizer Firma Piexon müssen mit Vertrag erworben werden, da sie einer Waffe ähnlichsehen und diese dürfen dann auch nur mit einer Waffentragbewilligung getragen werden. Ein normaler Pfefferspray darf ohne Bewilligung getragen werden, sofern man volljährig ist.
Pfefferspray kann im Ernstfall ein nützliches Werkzeug sein. Neben der Effektivität vermittelt das Mitführen eines Abwehrsprays vor allem ein Gefühl von Sicherheit, was eine Form von Selbstbewusstsein gegen Aussen tragen kann. Das ist positiv, denn selbstbewusst wirkende Menschen werden seltener zu Opfern von Übergriffen.
Im direkten Selbstschutzfall beeinträchtigt der Wirkstoff einen Angreifer unmittelbar und zumindest zeitweise. Das ermöglicht zu flüchten und sich in Sicherheit zu bringen. Es gibt auch Pfeffersprays mit beigemischtem Farbstoff, der im Nachhinein bei der Identifizierung des Täters hilfreich sein kann.
Der Wirkstoff reizt Augen, Mund- und Nasenschleimhäute sowie die Atemwege. Er wirkt bei Menschen und Tieren und im Gegensatz zu CS-Sprays auch bei Personen, deren Schmerzempfindlichkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss gedämpft ist. Die Wirkung des Reizstoffs setzt unmittelbar nach Kontakt mit den Gesichtsschleimhäuten des Angreifers ein und hält in der Regel 30-45 Minuten an. Der Wirkstoff führt zu einem sofortigen Schliessen der Augen, heftigem Tränenfluss, starkem Brennen, Atembeschwerden und Husten. Angreifer werden dadurch wirksam gestoppt.
Der Umgang mit dem Abwehrspray muss geübt sein. Informieren Sie sich im Vorfeld. Verlangen Sie vom Verkaufspersonal eine Einführung oder besuchen Sie einen Kurs zum Thema.