Mitte August 2022 ist der Termin für die Meldung der «neu verbotenen Waffen» abgelaufen. Was passiert, wenn jemand den Termin verpasst hat? Der Polizist Marcel Furrer erläutert die Sachlage.
Text: Marcel Furrer
Mit der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie im Mai 2019, wurden einige Gewehre (Halbautomaten mit Magazin, grösser als 10 Schüsse wie unsere Stgw57 und 90) und Pistolen (mit Magazin grösser als 20 Schüsse) neu als verboten definiert. Die Besitzer solcher Waffen hätten diese bis Mitte August 2022 der Polizei melden müssen, wenn diese nicht bereits in einem Waffenregister eingetragen waren (z.B. im Fall eines Kaufes mit Waffenerwerbschein WES).
Wir wurden von einigen Personen angefragt, die den Termin verpasst haben. Was können sie jetzt machen? Einige haben wahrscheinlich gar nicht gemerkt, dass ihre Waffen vor 2008 gekauft wurden und deswegen nicht bereits in einem kantonalen Waffenregister eingetragen waren. Andere haben einfach den Termin erst bemerkt, als dieser bereits abgelaufen war. Wir haben mehrmals über diesen Termin auf verschiedenen Kanälen informiert, was leider nicht alle erreicht hat. Es geht jetzt nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine mögliche Lösung.
Was könnte mit nicht korrekt gemeldeten «neu verbotenen Waffen» passieren? Im Fall von Polizeikontrollen, können diese beschlagnahmt werden, da der Bürger de facto kein Recht auf die Waffen hat (diese wurden nicht gemeldet). Der Besitzer wird anschliessend drei Monate Zeit haben, eine Sonderbewilligung zu beantragen, um die beschlagnahmte Waffe zurückzuerhalten. Dies ist eine normale Sonderbewilligung – wie im Fall von einem Neukauf – und hat gewisse Kosten zur Folge. Vor allem Waffenbüros können gewisse Spesen für die Lagerung der beschlagnahmten Waffe geltend machen.Jenen Personen, die den Termin verpasst haben, raten wir, dies mit den offiziellen Formularen der Polizei ohne Verzug zu melden, um eine mögliche Kulanzperiode noch zu nutzen.