Achtung: Einreichen Schiessnachweis nicht vergessen!

Seit dem 15.08.2019 werden erleichterte Ausnahmebewilligungen für Sportschützen („Ausnahmebewilligungen klein“) ausgestellt. Inhaber einer solchen Bewilligung müssen an die kantonale Fachstelle (Waffenbüro) am aktuellen Wohnsitz einreichen. Weitere nützliche Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Links. Bei Fragen wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an die zuständige kantonale Fachstelle (Waffenbüro).

  • erstmals vor Ablauf von fünf Jahren nach Ausstellungsdatum der ersten Ausnahmebewilligung
  • mit dem dafür vorgesehenen Formular
  • den Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens
  • an die kantonale Fachstelle (Waffenbüro) am aktuellen Wohnsitz
    einreichen.

Weitere nützliche Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Links. Bei Fragen wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an die zuständige kantonale Fachstelle (Waffenbüro).